Rechtsprechung
BVerwG, 05.02.1980 - 1 B 1528.79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 27.06.1979 - 195 - XIV/78
- BVerwG, 05.02.1980 - 1 B 1528.79
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 17.10.1968 - II C 112.65
Schriftform des Widerspruchs - Recht der amtsenthobenen Beamten - Entlassungsgeld …
Auszug aus BVerwG, 05.02.1980 - 1 B 1528.79
Dieser ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur genügt, wenn der allein postulationsfähige Bevollmächtigte die Beschwerdeschrift handschriftlich unterzeichnet hat oder wenn sich aus beigefügten Abschriften oder Unterlagen mit hinreichender Gewähr entnehmen läßt, daß er die Verantwortung für sie übernommen und sie für den Verkehr bestimmt hat (BVerwGE 13, 141; 30, 274 [BVerwG 15.10.1968 - V C 154/67][277]; 43, 113). - BVerwG, 27.10.1961 - VI B 2.61
Auszug aus BVerwG, 05.02.1980 - 1 B 1528.79
Dieser ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur genügt, wenn der allein postulationsfähige Bevollmächtigte die Beschwerdeschrift handschriftlich unterzeichnet hat oder wenn sich aus beigefügten Abschriften oder Unterlagen mit hinreichender Gewähr entnehmen läßt, daß er die Verantwortung für sie übernommen und sie für den Verkehr bestimmt hat (BVerwGE 13, 141; 30, 274 [BVerwG 15.10.1968 - V C 154/67][277]; 43, 113). - BVerwG, 25.08.1970 - I WB 136.69
Form des Antrags auf gerichtliche Entscheidung durch ein Wehrdienstgericht - …
Auszug aus BVerwG, 05.02.1980 - 1 B 1528.79
Dieser ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur genügt, wenn der allein postulationsfähige Bevollmächtigte die Beschwerdeschrift handschriftlich unterzeichnet hat oder wenn sich aus beigefügten Abschriften oder Unterlagen mit hinreichender Gewähr entnehmen läßt, daß er die Verantwortung für sie übernommen und sie für den Verkehr bestimmt hat (BVerwGE 13, 141; 30, 274 [BVerwG 15.10.1968 - V C 154/67][277]; 43, 113). - BVerwG, 15.10.1968 - V C 154.67
Richtlinien der Bundesregierung über die Gewährung von Darlehen an Reparations-, …
Auszug aus BVerwG, 05.02.1980 - 1 B 1528.79
Dieser ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur genügt, wenn der allein postulationsfähige Bevollmächtigte die Beschwerdeschrift handschriftlich unterzeichnet hat oder wenn sich aus beigefügten Abschriften oder Unterlagen mit hinreichender Gewähr entnehmen läßt, daß er die Verantwortung für sie übernommen und sie für den Verkehr bestimmt hat (BVerwGE 13, 141; 30, 274 [BVerwG 15.10.1968 - V C 154/67][277]; 43, 113).